Stichprobeninventur: Inventur in Zeiten von Corona

Wie gelingt eine Inventur unter Berücksichtigung aller Hygiene-Vorschriften?

Kurz vor Ende des Jahres läuft die Vorbereitung auf die Inventur in den meisten Unternehmen auf Hochtouren. In diesem Jahr gelten besondere Bedingungen:

  • Mitarbeiter und externe Kräfte müssen vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Umfangreiche Hygiene-Auflagen sind also zu beachten.
  • Wegen der Kurzarbeit ist das Personal ausgedünnt.
  • Und: Lässt sich die Inventur irgendwie aus dem Homeoffice steuern?

Stichprobeninventur als Ausweg

Tatsächlich hält das Gesetz eine Hintertür offen: Eine Stichprobeninventur ist sowohl mit dem Handelsrecht als auch mit dem Steuerrecht konform. Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert eine Stichprobeninventur als ein …

„handels- und steuerrechtlich zulässiges Inventurvereinfachungsverfahren (§ 241 I HGB), bei dem der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer, wahrscheinlichkeitstheoretisch abgesicherter Verfahren aufgrund von Stichproben ermittelt wird (Teilerhebung).

Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur, wenn die Teilerhebung unter Einhaltung des Grundsatzes der Vollständigkeit (der Stichprobe und der zu inventarisierenden Grundgesamtheit) nachprüfbare und einer Vollinventur gleichwertige Ergebnisse liefert. Dies ist nur bei ordnungsmäßiger Lagerbuchführung möglich. Die Stichprobeninventur bietet wegen der kürzeren Erhebungs- und Auswertungszeiten bes. Kostenvorteile.“

Gabler Wirtschaftslexikon: Stichprobeninventur
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stichprobeninventur-43489/version-266818

Fehler und Abweichungen in der Stichprobe

Bei einer Stichprobeninventur geht es im Prinzip darum zu prüfen, ob die systemseitig geführten Bestände mit denen im Lager übereinstimmen.

Dabei gibt es ein Risiko: Ist eine Stichprobe fehlerhaft gezogen, führt dies zu erheblichen Fehlern in der Hochrechnung. Qualitätskennzahlen und definierte Toleranzwerte für Abweichungen grenzen dieses Risiko ein. Es gilt: Der relative Stichprobenfehler darf 1 Prozent nicht überschreiten. (Quelle: https://www.business-wissen.de/artikel/inventur-die-vorteile-einer-stichprobeninventur)

Ein gewisses Fehler-Risiko bleibt. Doch auch eine Vollinventur ist keinesfalls perfekt: Zählfehler entstehen dort durch Ermüdung der Mitarbeiter, mangelndes Wissen oder einer schwachen Motivation.

Grundlagen

Eine Freigabe für eine Stichprobeninventur erteilt das Finanzamt. Für Unternehmen ist es möglich, die Inventur in eigener Verantwortung umzusetzen, wenn sie sich mit ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abstimmen.

Bei leicht verderblichen Waren ist eine Stichprobeninventur generell unzulässig, ebenso bei Erzeugnissen, die einem unkontrollierbaren Schwund unterliegen. Auch wertvolle Produkte sind von einer Stichprobeninventur ausgeschlossen.

Eine aussagekräftige Stichprobeninventur ist nur auf Basis einer ordnungsgemäßen Bestandsführung auf hohem Niveau denkbar. Ein leistungsfähiges Softwaresystem für die Abbildung der Lagerbewegungen ist deshalb ein Plus-Punkt bei der Freigabe.

Eine Stichprobeninventur ist für viele Unternehmen ein Ausweg in einer schwierigen Situation. Doch das Potenzial liegt höher, als es auf den ersten Blick scheint: Bei einer Stichprobeninventur sinkt der Zählaufwand auf etwa fünf Prozent. Zeitaufwand und Personalkosten reduzieren sich drastisch. Weshalb sollten Unternehmen nicht dabei bleiben, wenn sich die Stichprobeninventur bewährt?

Rollencenter Dynamics

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Machen Sie sich am besten selbst ein Bild und besuchen einen unserer nächsten Webcasts „Bewertung / Costing Method“. Wir geben Einblick in das System und beantworten Ihnen Ihre Frage zur Anwendung.

Zu den Infos und der Webinaranmeldung: „Bewertung / Costing Method“

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